
Der Fuhrpark sollte mit den neuesten Modellen ausgestattet sein. Foto: Komatsu Forestry.
Anbei einige Vorgaben, die der Lohnunternehmer einhalten muss, um eine pflegliche Nutzung zu gewährleisten:
- Transport und Lagerung von Betriebsstoffen ausschließlich in dafür zugelassenen Behältern
- Radmaschinen müssen für schwierige Einsatzbedingungen auf Nassböden und in Hängen mit Boogiebändern und Gleitschutzketten ausgerüstet sein
- Ausschließliche Verwendung biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten
- Mitführen von ausreichenden Mengen an Soforthilfesets für Ölunfälle
- mindestens sechsrädrige Maschinen bei Rückungen
- auf Nassböden und in Hanglagen achträdrige Maschinen mit Boogiebändern und Gleitschutzketten
- Seilwinde mit lastangepasster Zugkraft und Funkfernsteuerung
- Gefahren wird ausschließlich auf den Rückegassen, das Verlassen ist verboten
- Aufbau einer Reisigmatratze: Astmaterial und Gipfelholz sind möglichst quer auf der Rückegasse abzulegen
- ein Kurzprotokoll über den aktuellen Stand der aufgearbeiteten Mengen, gegliedert nach Sortimenten ist jederzeit verfügbar, markierte Z-Bäume sind bei der Aufarbeitung besonders zu schonen
- vorhandene Naturverjüngung ist weitestgehend zu schonen
- das Holz ist sorgfältig zu rücken, Schäden am verbleibenden Bestand insbesondere an den Randbäumen der Rückegassen sind zu vermeiden
- Vermeidung von Bruchschäden am geernteten Holz
- verkehrssichere Lagerung, stirnseitig bündig auf Unterlagen und vom Lkw-Kran zu erreichen
- die Polterung an oder zwischen Bäumen ist zu vermeiden
- Stammholz besserer Qualität (Wertholz) ist auf Anweisung des Auftraggebers einlagig zu poltern
- das Holzrücken hat der Fällung unmittelbar zu folgen bzw. auf Weisung des Auftraggebers spätestens fünf Tage danach zu beginnen
- um tiefe Fahrspurbildung (“Gleisbildung”) zu vermeiden, kann die Arbeit witterungsbedingt unterbrochen werden; nach Möglichkeit werden Ausweicharbeiten angeboten