Der Götterbaum (Ailanthus altissima) wurde von der EU als erstes Gehölz in die Liste invasiver Arten aufgenommen. Aber wäre der Götterbaum angesichts seiner Zähigkeit nicht vielmehr eine Chance als eine Bedrohung?
Am 25. Juli hat die Europäische Union die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 veröffentlicht, die zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung herausgegeben wurde. Mit dieser Verordnung darf das Holz des Götterbaums nicht mehr gehandelt werden.
Ursprünglich stammt der Götterbaum aus China, wie viele andere fremdländische Arten. Den Sprung nach Mitteleuropa hat er aber schon im 19. Jahrhundert geschafft. Der Götterbaum war unter anderem als Futterpflanze für eine Wiener Seidenraupenzucht vorgesehen. Zudem wurde er von Imkern kultiviert. Wo er sich mal angesiedelt hat, ist er nicht mehr so leicht zu entfernen. Sein starker Stockaustrieb behindert die erfolgreiche Bekämpfung. Im Nationalpark Donauauen wird er bekämpft, da man befürchtet, dass er heimischen Baumarten den Lebensraum entzieht. Die erfolgreichste Methode zur Bekämpfung ist das Ringeln, es dauert allerdings bis zu zwei Jahre, bis der Götterbaum tatsächlich abgestorben ist.
Zu erwähnen ist aber auch, das mit dem Götterbaum eine Art vordringt, die sehr gut mit schädlichen Umwelteinflüssen zurechtkommt und auch eine der wenigen Laubbaumarten ist, die nur wenig Ansprüche an den Standort stellt. Dabei handelt es sich um eine Baumart, die sich leicht verjüngen lässt, auf guten Standorten wüchsig ist und bis zu 30 m hoch wird, mit Trockenheit gut zurechtkommt und Holz produziert, das sich gut verarbeiten lässt. Möglicherweise wird ja aus dem Problem noch eine Chance – unter andrem in einem Szenario das viele heimische Baumarten aktuell große Probleme mit Schädlingen und Witterung aufweisen.