Nach Sturmereignissen stellt sich dem Waldbewirtschafter die Frage, wie er mit den Schadflächen umgehen soll. Wir zeigen Ihnen einige nützliche Entscheidungshilfen.
Im Anschluss an Sturmereignisse, die vorübergehend einen großflächigen Verlust von Wald mit sich bringen, stellt sich meistens die Frage, ob das Sturmwurfholz aufgearbeitet werden soll oder nicht. Die hier vorgestellten Entscheidungshilfen sollen den Wirtschafter vor Ort bei der Beantwortung dieser Frage unterstützen.
Forstschutz aktiv betreiben
Das Hochgebirge ist von der Baumart Fichte geprägt, daher wird die Fichte nach Stürmen in den meisten Fällen zu den geworfenen und gebrochenen Bäumen zählen. Dies erhöht das Brutraumangebot für Buchdrucker und Kupferstecher, ein Stehendbefall von benachbarten Fichten wird wahrscheinlicher. Um das Übergreifen von Borkenkäfer auf Nachbarbestände möglichst zu vermeiden, eignet sich nachfolgend aufgeführtes Vorgehen für die Aufarbeitung von Sturmwurfholz:
- Nadelholz vor Laubholz
- Kleine Flächen vor großen Flächen: geworfene Fichten trocknen auf kleineren Flächen aufgrund von seitlicher Beschattung und windgeschützter Lage langsamer aus und dienen daher länger als Brutmaterial.
- Bruchholz vor Wurfholz: geworfenes Holz ist aufgrund der Verbindung des Wurzelsystems mit dem Erdreich anfangs weniger fängisch. Bei größeren Katastrophen empfiehlt sich allerdings eine umgekehrte Vorgangsweise. Bruchholz trocknet schneller aus, so dass spätestens im zweiten Jahr kein bruttaugliches Material mehr vorhanden ist.
- Aufarbeitung von unten nach oben: Das Vermehrungspotenzial des Borkenkäfers ist in den Tallagen wärmebegünstigt höher als in den Hochlagen.
- Sonnseiten vor Schattseiten: neben dem Brutraumangebot spielt bei Massenvermehrungen vor allem die Temperatur eine große Rolle.
- Altbestand vor Jungbestand
Schutzfunktionen berücksichtigen
Zu den Naturgefahren im Alpenraum zählen Lawinen, Steinschlag und Hangrutschungen. Liegendes bzw. stehendes Sturmwurfholz kann diesen Naturgefahren entgegenwirken, indem es beispielsweise in bestimmten Fällen das Anreißen von Lawinen verhindert oder Steine abbremst. Treten auf einer Sturmwurffläche aufgrund der geologischen Verhältnisse oder der Hangneigung keine Naturgefahren auf, entscheidet die „Wirtschaftlichkeit“ bzw. die „Arbeitssicherheit“ über das weitere Vorgehen. Sind eine oder mehrere dieser Naturgefahren auf einer Sturmwurffläche vorhanden, muss überprüft werden, ob das liegende Sturmholz selbst eine Gefahr darstellt. In diesem Fall ist eine Räumung notwendig.
Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist ein wichtiger Bestandteil von forstwirtschaftlichem Handeln. Bei der Aufarbeitung von Sturmwurfholz auf schwer zugänglichen Flächen gilt der Wirtschaftlichkeit ein besonderes Augenmerk. Die oftmals schwierigen topografischen Gegebenheiten, sowie die häufig ungünstige Erreichbarkeit von Sturmwurfflächen im Gebirge führen in der Regel zu höheren Aufarbeitungskosten als im Flachland. Ist eine Aufarbeitung und Bringung ökonomisch nicht sinnvoll und kann die Wirtschaftlichkeit auch nicht durch den Verzicht auf die Aufarbeitung von minderwertigen Sortimenten erhöht werden, dann sollte auf eine Räumung verzichtet werden– vorausgesetzt, ein Borkenkäferbefall in benachbarten Fichtenbeständen ist nicht zu erwarten.
Im Berg- und Gebirgswald ist aufgrund der Steilheit des Geländes die Aufarbeitung von Sturmwurfholz besonders gefahrenträchtig. Ein Harvestereinsatz ist oft nicht möglich, so dass als einzige Alternative die motormanuelle Aufarbeitung bleibt. Die Arbeitssicherheit nimmt dabei die zentrale Rolle ein. Nur wenn diese mit vertretbarem Risiko gewährleistet werden kann, ist eine Aufarbeitung und Räumung möglich.
Die Wiederbewaldung
Vorhandene Naturverjüngung hat bereits zum Zeitpunkt des Schadereignisses bei der Wiederbewaldung von Sturmwurfflächen einen hohen Stellenwert. Nach dem Sturmwurf spielt auch der Sameneintrag aus Nachbarbeständen in die Fläche eine große Rolle. So wird die Baumartenzusammensetzung des Folgebestandes stärker von benachbarten Beständen als vom Vorbestand beeinflusst. Der Erfolg der ersten Wiederbewaldungsphase ist abhängig
– von einer günstigen Kombination verjüngungsfreudiger Standorte,
– einem vorhandenen Verjüngungsvorrat,
– der Größe der geworfenen Fläche,
– dem Eintritt eines guten Samenjahres,
– dem Konkurrenzeinfluss anderer Pflanzen,
– dem Vorhandensein von nahegelegenen Samenbäumen und Mykorrhizapilzen,
– sowie von der Intensität des Schalenwildverbisses.
Grundsätzlich ist die Naturverjüngung der Aufforstung vorzuziehen. Kann auf künstliche Verjüngungsmaßnahmen verzichtet werden, bedarf es keinerlei unmittelbarer finanzieller Aufwendungen. Allerdings kann der Waldbesitzer in diesem Fall nur begrenzt Einfluss auf die künftige Baumartenzusammensetzung des Folgebestandes nehmen. Eine Aufforstung beschleunigt den Wiederbewaldungsprozess im Regelfall, Baumartenzusammensetzung und räumliche Verteilung der Pflanzen können gesteuert werden. Diesen Vorteilen steht ein hoher Mittelbedarf (Personal, Finanzmittel) entgegen. Ob Pflanzungen notwendig sind, muss durch eine Begehung der Fläche überprüft werden. Es ist vorteilhaft, die Begehung außerhalb der Vegetationsperiode – idealerweise bei leichter Schneelage – durchzuführen, um junge Bäumchen leichter ansprechen zu können. Die Begehung sollte zwei bis maximal fünf Jahre nach dem Sturm erfolgen. Entscheidet man sich auf Sturmwurfflächen im Gebirge für eine künstliche Verjüngung, so sollte im Schutzwald eine Pflanzung ausschließlich auf verjüngungsgünstigen Stellen längsoval bis rautenförmig im Trupp mit jeweils 5 bis maximal 30 Pflanzen im Abstand von 0,5 bis 1,0 m erfolgen. Die Wahl der richtigen Herkunft ist hierbei von entscheidender Bedeutung.
Das Glas ist halbvoll
Auf großen Sturmwurfflächen herrschen oftmals sehr heterogene Verhältnisse (z.B. ungleichmäßige Verteilung des Holzanfalls in der Fläche, unterschiedliche Hangneigungen, Baumarten oder Erschließungssituationen) vor. Die Überlegung anhand der Entscheidungshilfen, welche Behandlungsstrategie bzw. Maßnahme angewendet werden kann, bezieht sich daher nicht unbedingt auf die ganze Sturmwurffläche. Es besteht durchaus die Möglichkeit, auf Teilflächen Sturmwurfholz liegen zu lassen, wenn z.B. die Arbeitssicherheit eine Aufarbeitung nicht zulässt.