Es zeichnet sich ab, dass im Herbst und Winter verstärkt mit Schäden durch Kurzschwanzmäuse gerechnet werden muss.
Mauslöcher, Kot, Grastunnels, geschälte Holunderstämmchen oder unvermittelt absterbende Laubholzheister weisen auf die Präsenz von Mäusen hin. Erdmäuse benagen die Bäume direkt über dem Boden und zum Teil auch unter der Erdoberfläche. Die Nagestellen enden zum überwiegenden Teil in einer Höhe von 15-20 cm. Rötelmäuse dagegen beginnen ihre Tätigkeit oft erst einige Dezimeter über dem Boden und steigen auch mehrere Meter an den Bäumen hoch.
Mäuseschäden im großen Stil lassen sich weitgehend vermeiden, wenn man mit Naturverjüngung unter Schirm arbeitet, grössere Bestandesöffnungen auf feuchten Standorten vermeidet und natürliche Feinde der Mäuse (Eulen Greifvögel, Fuchs, Marder sowie der Goldschakal sofern er vorkommt) nach Möglichkeit fördert. Eine Bekämpfung der Mäuse ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa in Baumschulen und Pflanzgärten oder auf Forschungsflächen.
Vor einer möglichen Mäusebekämpfung mit Rotendiziden ist eine Gefährdungseinschätzung gesetzlich vorgeschrieben. Prognosen dienen der Entscheidungshilfe, ob eine Bekämpfung wirklich notwendig ist (Abwägung Bekämpfungswürdigkeit und Bekämpfungsnotwendigkeit). Der Anwender muss vor einer Bekämpfung von Erd-, Feld- und Rötelmäusen sicherstellen, dass es sich bei der zu behandelnden Fläche nicht um ein Vorkommensgebiet des Feldhamsters, der Haselmaus, Birkenmaus bzw. Bayerischen Kleinwühlmaus handelt. Weiter muss sich die Fläche außerhalb von Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges liegen. In Vogel- und Naturschutzgebieten ist eine Anwendung ausgeschlossen.
Sie finden die Anwendungsbestimmungen eines Rodentizides in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel des BVL hier oder auf der Packungsbeilage des Pflanzenschutzmittels.