Holz wird nach seiner Verwendbarkeit in Sortimente und Güteklassen eingeteilt. Entscheidend für die Zuordnung sind bei Sägerundholz der Durchmesser sowie Anzahl, Ausmaß und Ausprägung der Holzmerkmale.
Güteklasse A: Rundholz überdurchschnittlicher/ausgezeichneter Qualität; meist astfreie Erdstammstücke; frei von Mängeln oder nur unbedeutende Mängel, die die Verwendung kaum beeinträchtigen.
Güteklasse B: Rundholz mittlerer bis überdurchschnittlicher Qualität ohne Ansprüche auf mängelfreies Holz. Äste sind hinsichtlich ihrer Anzahl soweit zulässig, wie sie für die Holzart als durchschnittlich gelten. Dazu gehören gesunde Stämme, die nicht mehr zur Güteklasse A zu zählen sind.
Güteklasse C: Rundholz mittlerer bis unterdurchschnittlicher Qualität. Gütemerkmale, welche die natürlichen Eigenschaften des Holzes nicht beeinträchtigen, sind zulässig.
Güteklasse CX: Rundholz minderer Qualität, das für den Sägeeinschnitt geeignet ist und Merkmale aufweist, die in der Güteklasse C nicht zulässig sind. Auf Grund des Gesamteindruckes aus grober Astigkeit, grober Abholzigkeit und Unförmigkeit des Stammes ist eine Abstufung des Einzelstückes in CX zulässig, auch wenn die Werte für die genannten Einzelmerkmale eine Einstufung in die Güteklasse C ergeben würden. Eine Abstufung darf ausschließlich durch okulare Ansprache erfolgen.
Unter grober Astigkeit und grober Abholzigkeit versteht man den oberen Grenzwertbereich in der Güteklasse C und wenn die groben Äste gehäuft auftreten. Bockkäfer und Holzwespen sind vereinzelt zulässig; Lineatus ist zulässig. Weichfäule ist ausgeschlossen. Die einfache Krümmung darf höchstens 32% betragen.
Braunbloche: Rundholz, dessen Mantelfläche mindestens der Güteklasse B entspricht, das aber auf maximal 75% der Stirnfläche nagelfeste Braun- oder Weißfäule aufweisen darf. Unbedeutende weichfaule Stellen im Bereich des Wurzelanlaufes werden toleriert.
Ausschuss: Rundholz, das für den Sägeverschnitt nicht geeignet ist. Das Volumen ist zu erfassen.
Verwendbar als: Schleifholz, Faserholz, Brennholz.
Durchschnittsklassifizierung (A/B, A/C, B/C):
Ist bei Laubholz im beiderseitigen Einvernehmen üblich, wenn zwischen einzelnen Stammteilen größere Qualitätsunterschiede auftreten. Es wird dann z. B. eine Stammhälfte als A-, die andere als C-Qualität verrechnet.