Gänzlich vermeiden lassen sich Rückeschäden nie. Für den Waldbesitzer stellt sich daher die Frage, wie mit Rückeschäden umzugehen ist.
Dabei sind drei Vorgangsweisen möglich: Die beschädigten Stämmm werden
- Im Bestand belassen
- Im Zuge der nächsten Nutzung entfernt
- behandelt um eine Holzentwertung zu vermeiden
Stämme, die entlang von Rückegassen stocken, sollten auch mit einem Rückeschaden stehen gelassen werden. Entfernen Sie diese Bäume, so entsteht nur die Gefahr dass bei der nächsten Rückung die Baumreihe dahinter beschädigt wird. Daher dient die erste Baumreihe entlang einer Rückegasse vor allem der Schadensabwehr. Abseits von Rückegassen gilt, dass bei Rückeschäden alle Nadelbäume und Laubbäume mit Durchmesser unter 35 cm sowie mit schlechten Qualitäten aus dem Bestand zu entfernen sind.
Behandelt werden können Laubbäume mit einem Durchmesser über 35 cm und einem qualitativ gutem Schaft. Dabei sollten Sie die Bäume unmittelbar nach Auftreten des Schadens behandeln . Bei Schäden, die älter sind als zwei Wochen, lohnt sich die Behandlung nicht mehr. Allfällige Verschmutzungen auf der Wunde können verbleiben, da das Säubern eine mechanische Schädigung der lebenden und noch reaktionsfähigen Zellen auf der Wundfläche bedeuten würde. Gelöste Rinde, die noch mit der umliegenden Rinde in Verbindung steht, dürfen Sie keinesfalls mit Nägeln befestigen. Bei dieser gängigen Praxis ist die Gefahr groß, dass Sie auf die Nägel vergessen und das Holz bei späterer Verarbeitung im Sägewerk als wertlos ausscheidet. Ragen aus der Wunde Holzteile heraus, sollten Sie diese vorsichtig entfernen. Als ideal für die Behandlung von Wunden haben sich lichtundurchlässige Kunststofffolien erwiesen. Diese sind etwa drei bis fünf Zentimeter über den Wundrand hinaus mittels Heftnadeln anzubringen. Mehrere kleine, nebeneinander liegende Wunden können Sie mit einer großen Folie gemeinsam abdecken. Etwa nach einem Jahr kann die Folie samt den Heftnadeln wieder abgenommen werden.