Im Oktober werden die Pflanzungen abgeschlossen, der Kulturschutz überprüft sowie der Holzeinschlag geplant und vorbereitet. Foto: @femalelumberjack.
In Gebirgslagen, in denen mit viel Schneefall gerechnet werden muss, sind die Kulturen von Brombeeren und Adlerfarn zu befreien. Der Schnee bleibt auf dieser Konkurrenzvegetation liegen und drückt die Jungbäume nieder. Mit dem Oktober beginnt auch die Zeit für die Herbstpflanzung, diese dauert bis Ende November an bzw. bis zum Einsetzen des ersten Frosts. Der Herbst war traditionell die Pflanzzeit für Lärche und Laubbäume. Niederschlagsarme Frühjahre, in denen die Jungpflanzen an Austrocknung absterben treten immer häufiger auf, weshalb vermehrt zur Herbstpflanzung geraten wird. Im Oktober sollte auch abschließend nochmal der Forstschutz ausgeübt werden. Gegen den Wildverbiss muss im Oktober der Einzelschutz ausgebracht werden, wird chemischer Einzelschutz verwendet sollte dieser spätestens im Dezember nochmals nachgetragen werden. Bei Kulturen mit Zäunen sind diese zu begehen und auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, außerdem sind nahestehende Bäume möglichst von Ästen zu befreien, die unter Schneelast auf den Zaun stürzen könnten. Nun beginnt auch die Vorbereitungsphase für die Holzernte. Motorsäge, persönliche Schutzausrüstung und Forstwerkzeuge müssen auf ihre Einsatztauglichkeit geprüft werden und bei Bedarf durch neues Material ersetzt werden. Für die Einschlagsplanung dieses Jahr gilt, das bei Fichtenbeständen nur dringende Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen, da wegen der großen Borkenkäferschäden der Holzmarkt immer noch gesättigt ist. Keine Probleme gibt es hingegen beim Laubholz, mit Ausnahme der Esche, wobei auch hier der Großteil der vom Eschentriebsterben befallenen Beständen mittlerweile bereits vermarktet wurden. Nach Beendigung der der Einschlagsplanung ist auch zu entscheiden ob selbst geerntet wird oder ob man die gesamte Holzernte oder Teile davon (Rückung im Steilgelände) an Lohnunternehmer vergibt. Wird die Arbeit fremdvergeben so sollen rechtzeitig Forstunternehmer aufgesucht werden, auch gilt es den Arbeitsauftrag (Fläche, Erntevolumen in fm, Verhalten bei Schlechtwetter) klar zu gestalten. Bei der Ernte von Fichtenholz soll bereits im Oktober ein Vorvertrag mit Abnehmern abgeschlossen werden, falls dies aufgrund der Marktlage nicht möglich ist, ist entweder die Ernte zu verschieben oder über alternative Holzlagerung (Entrindung, Folienlagerung, Lagerung in stehenden Gewässern) nachzudenken.