Kern der Erklärung sind ein 100 Millionen Euro-Wiederbewaldungsprogramm für den Aufbau von vielfältigen und klimastabilen Wäldern sowie weitere finanzielle und fachliche Hilfen bei der Bewältigung der akuten Schadenssituation.
Zur Erhaltung und Wiederaufforstung des Waldes, der in Nordrhein-Westfalen rund 27 Prozent der Gesamtfläche des Landes ausmacht, hat die Landesregierung bei der auswärtigen Kabinettklausur in Schmallenberg im Sauerland am 24. und 25. September 2019 ein “Programm für die Zukunft des Waldes” beschlossen. Kern der Erklärung sind ein 100 Millionen Euro-Wiederbewaldungsprogramm für den Aufbau von vielfältigen und klimastabilen Wäldern sowie weitere finanzielle und fachliche Hilfen bei der Bewältigung der akuten Schadenssituation. So hat die Landesregierung aktuell die Fördergelder für Ad-hoc-Hilfen von 6,2 Millionen Euro auf 9,2 Millionen Euro aufgestockt. Ministerpräsident Armin Laschet: “Die Lage unserer Wälder ist kritisch – mit massiven Folgen für die Forstwirtschaft und das Klima. Wir erleben eine beispiellose Abfolge von Stürmen, Dürren und die drastische Ausbreitung von Borkenkäfern. Die Auswirkungen sind überall in Nordrhein-Westfalen mit bloßem Auge zu erkennen. Der Schutz des Waldes ist essentiell für unser Klima und die Menschen in Nordrhein-Westfalen, hier steht die Landesregierung in der gemeinsamen Verantwortung mit den Waldbauern. Der Wald ist CO2-Binder, Erdrutsch-Schutz und Wasser-Filter – und vieles mehr. Diese Leistung der Waldbäuerinnen und Waldbauern muss finanziell anerkannt werden. Dafür werden wir uns bei den anstehenden Beratungen zur Ausgestaltung des Klimapakets in Berlin einsetzen. Waldschutz ist Klimaschutz.”
Mit den aktuell auf 9,2 Millionen Euro aufgestockten Fördergeldern für die Ad-hoc-Hilfe bei der akuten Schadensbewältigung unterstützt die Landesregierung die Überwachung der Borkenkäferpopulation, die Aufarbeitung befallenen Holzes, den Holztransport in Trocken- und Nasslager sowie weitere Maßnahmen zur Herabsetzung der Bruttauglichkeit sowie die Anlage und den Betrieb von Holzlagerplätzen. Von den bisher als Hilfsleistungen beantragten rund 5,9 Millionen Euro wurden mehr als 5,8 Millionen Euro bereits bewilligt. Darüber hinaus sieht das Wald-Programm mit dem Titel “Schmallenberger Erklärung” vor, dass allein für die Wiederaufforstung der Schadflächen in den nächsten zehn Jahren 100 Millionen Euro zweckgebunden, haushaltstechnisch jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert bereitgestellt werden. Hierzu soll das Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen fortan zur Fördergrundlage werden. Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, die aktuellen Waldschadensflächen im kommenden Jahrzehnt wieder vollumfänglich aufzuforsten. Die aktuellen Schäden belaufen sich bei den Fichten auf rund 20.000 Hektar, betroffen sind rund elf Millionen Bäume. Hinzu kommen bisher etwa 300.000 Kubikmeter Schadholz bei der Buche, die auf großer Fläche zudem teilweise starke Vorschäden aufweist.
“Nordrhein-Westfalen forstet auf. Angepasst an die jeweiligen Standorte sollen klimaresiliente Mischwälder zur Regel werden. Die richtige Mischung macht es. Und diese fordern und fördern wir”, betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. “Der Wald ist als Kohlenstoffspeicher Klimaschützer Nummer 1, Hort nachwachsender Rohstoffe, Lebensraum für Flora und Fauna, Erholungsraum und ein Stück Heimat für uns Menschen. Diese vielfältigen Funktionen müssen wir für die Zukunft und für uns alle sichern. Dafür braucht der Wald nun Unterstützung auf allen Ebenen.” So enthält die Schmallenberger Erklärung als eine zentrale Forderung auch eine bessere Honorierung der Klimaschutzleistungen des Waldes. Das in der vergangenen Woche vorgelegte Maßnahmenpaket des Bundes für das Klimaschutzprogramm 2030 betont die Bedeutung von Wäldern als CO2-Senken und ihr enormes Klimaschutzpotenzial. Darin heißt es: “Deshalb wird die Bundesregierung die Sicherung dieser CO2-Senken fördern.”
Auch Bauministerin Ina Scharrenbach warb dafür, die Klimaschutzleistungen des Waldes besser zu honorieren: “Klimaschutz und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch mehr sein. Deshalb arbeiten wir an neuen Lösungen. Das Bauen mit Holz ist hierbei ein wichtiger Aspekt. Holz kommt als Bau- und Werkstoff große ökologische und klimapolitische Bedeutung zu. Im Vergleich zu anderen Materialien ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens leistet. Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz ist ein Schritt unternommen worden, um das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen zu erleichtern und zukunftsfähig zu machen. Das Gesetz ermöglicht die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs künftig auch bei Gebäuden bis zu 13 Metern Höhe. Eine von der Landesregierung eingesetzte Expertenkommission ,Bauen mit Holz/Nachhaltiges Bauen’ erarbeitet derzeit zudem praktische Vorschläge, um den Holzbau noch stärker in den Fokus des Bauwesens zu rücken.”
Die Schmallenberger Erklärung im Detail finden Sie hier.